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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/03 |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 41 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Baulandausweisung, Wertzuwachs, Gegenleistung |
Rechtsfrage: | Baulandausweisung als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung: Gehört als Gegenleistung für den Grundstückserwerb durch eine Gemeinde neben dem Kaufpreis auch der Wertzuwachs, den das dem Veräußerer verbliebene Grundstück durch die vereinbarte Baulandausweisung erfährt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3206/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 114 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 23/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |