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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-305/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 28, AEUV Art. 30
Schlagwörter EG, EU, Slowakei, Strom, Ausfuhr, Zoll, Abgabe gleicher Wirkung, Drittstaat, Mitgliedstaat
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 30 AEUV dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie § 12 Abs. 9 der Nariadenie vlády Slovenskej republiky è. 317/2007 Z.z., ktorým sa ustanovujú pravidlá pre fungovanie trhu s elektrinou (Regierungsverordnung der Slowakischen Republik Nr. 317/2007 zur Festlegung der Regeln für das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts) [im Folgenden: Regierungsverordnung Nr. 317/2007] entgegensteht, die eine besondere finanzielle Belastung bei der Ausfuhr von elektrischem Strom aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik einführt, ohne danach zu unterschieden, ob es sich um eine Ausfuhr von elektrischem Strom aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik in Mitgliedstaaten der EU oder in Drittstaaten handelt, und sofern der Ausführer des elektrischen Stroms nicht nachweist, dass der ausgeführte elektrische Strom in das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik eingeführt wurde, d.h., die Belastung trifft ausschließlich in der Slowakischen Republik erzeugten elektrischen Strom, der aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik ausgeführt wird? - 2. Ist als eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll im Sinne von Art. 28 AEUV auch eine finanzielle Belastung wie die mit § 12 Abs. 9 der Regierungsverordnung Nr. 317/2007 zur Festlegung der Regeln für das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts eingeführte Abgabe anzusehen, d.h. eine Abgabe, die ausschließlich auf elektrischen Strom anwendbar ist, der in der Slowakischen Republik erzeugt und zugleich aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik ausgeführt wurde, unabhängig davon, ob es sich um eine Ausfuhr in Drittstaaten oder in Mitgliedstaaten der EU handelte? - 3. Ist eine nationale Regelung wie § 12 Abs. 9 der Regierungsverordnung Nr. 317/2007 zur Festlegung der Regeln für das Funktionieren des Elektrizitätsmarkts mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs im Sinne von Art. 28 AEUV vereinbar?
Vorinstanz: Okresný súd Bratislava (Slowakei)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 269 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.12.2018
Erledigungs-Az: Rs C-305/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 20 91