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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 61/15 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 54 Abs. 1
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Allgemeinheit, Religionsgemeinschaft
Rechtsfrage: Verfolgt eine Freimaurerloge, deren Zweck, die Förderung der Religion und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, durch die Abhaltung ritueller Arbeiten und freimaurischen Unterricht, die Pflege freimaurischen Liedgutes sowie die Verwaltung des Armenwesens und die Unterhaltung einer Sterbe- und Unterstützungskasse verwirklicht wird, und nach deren Satzung nur Männer Mitglieder werden können, gemeinnützige Zwecke? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.06.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 2138/14 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2017
Erledigungs-Az: V R 52/15
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 52/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 80