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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/15 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 51, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, AO § 55 Abs. 1, GewStG § 3 Nr. 6 Satz 1
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Stiftung, Selbstlosigkeit, Kunst, Zugang
Rechtsfrage: Gemeinnützigkeit/Selbstlosigkeit: Verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung gemeinnützige (selbstlose) Zwecke, wenn die Kunstwerke in den Wohnräumen des Stifters gelagert werden und der Allgemeinheit kaum zugänglich sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 26.02.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 487/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 03 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2017
Erledigungs-Az: V R 51/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 51/15 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 28