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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 4/04 |
§§: | EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 13 a, EStG § 15, BewG § 51, EStR R 124 a |
Schlagwörter | Tierzucht, Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Kleintier |
Rechtsfrage: | Führt die Züchtung und Haltung von Kleintieren (Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamster, Ratten, Mäuse), die an Zoohandlungen zum Verkauf als Haustiere oder als Lebendfutter an Zoologische Gärten geliefert werden, zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn eine ausreichende Futtergrundlage vorhanden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 506/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 11 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 4/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 13 46 |