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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/02
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42 d
Schlagwörter Arbeitslohn, Incentive-Reise, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Erfolgte die Teilnahme der Außendienstmitarbeiter an der vom Arbeitgeber veranstalteten Händler-Incentivereise zur rund um die Uhr Betreuung der Vertragshändler (1 Mitarbeiter für 4 Händler) im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, weil die mit der Reise verbundenen Ziele des Arbeitgebers (Intensivierung der Geschäftsbeziehungen u.a.) nur durch Teilnahme der hierzu verpflichteten Außendienstmitarbeiter verwirklicht werden konnten, mit denen die Vertragshändler bereits Kontakt hatten und weil für besonders erfolgreiche Mitarbeiter eigene Incentive-Reisen veranstaltet wurden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.05.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 3412/97 H (L)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2007
Erledigungs-Az: VI R 69/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 41