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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 2530/11 (BVerfG) | 
| §§: | AO § 355, AO § 358, BGB § 133, BGB § 157 | 
| Schlagwörter | Auslegung, Einspruch, Klage, Treu und Glauben, unbegründet, unzulässig, Verwaltungsakt, Willenserklärung, Zulässigkeit | 
| Rechtsfrage: | Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet - Verfassungsbeschwerde | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.07.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | II R 7/10 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2011 S. 1835 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 94 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 10.10.2012 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 2530/11 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen | 
