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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 70/02
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3, HGB § 255 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Bonusaktie, Kapitaleinkünfte, Anschaffungskosten, Aktiengesellschaft, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Führt die Zuteilung von Bonusaktien, die Kapitalanlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien aus Anlass des Börsengangs einer Publikums-AG für eine bestimmte Haltedauer aus den Beständen eines Großaktionärs zugesagt worden sind, zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften bzw. sonstigen Einkünften oder wirkt sie sich nur auf der Vermögensebene (Anschaffungskosten) aus (hier: Telekom-Aktien)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.07.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 4068/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1382
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2004
Erledigungs-Az: VIII R 70/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 17 53