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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 53/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, GG Art. 3 | 
| Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrzeitersparnis, Fahrtkosten, Fiktion, Berechnungsmethode | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann der Berechnung der Entfernungspauschale statt der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine offensichtlich verkehrsgünstigere Wegstrecke zugrunde gelegt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.05.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2732/09 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 107 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 44 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 53/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 18 69 | 
