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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 3/04 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Zusatzleistung, Zusammenballung, Amtsermittlungspflicht, Neue Tatsache |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine Entlassungsentschädigung tarifbegünstigt zu besteuern (unschädliche ergänzende Zusatzleistungen?), wenn neben einer Einmalzahlung 45 Monate lang umfangreiche Sachleistungen (Wohnungsüberlassung, PKW-Überlassung etc.) gewährt werden und die Zusatzleistungen ca. 20 v.H. der Einmalzahlung erreichen? - 2. Steht eine Amtsermittlungspflichtverletzung des Finanzamts (FA) einer Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 entgegen, wenn das FA hinsichtlich der Entlassungsentschädigung (siehe 1.) vor Durchführung der Veranlagung keine Verträge o.ä. angefordert und der Kläger lediglich die Lohnsteuerkarte beigefügt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2661/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 3/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 81 |