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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 34/14 (BFH) |
§§: | InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Verarbeitendes Gewerbe, Klassifikation, Wirtschaftszweig, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Hat bei Zuordnung des Betriebes durch das Statistische Landesamt lediglich eine Offensichtlichkeitskontrolle durch die Gerichte stattzufinden oder haben die Gerichte die Einordnung eines Betriebes in eine Kategorie der Klassifikation der Wirtschaftszweige unabhängig von der Einordnung durch die Statistikbehörde zu prüfen und ggf. selbst vorzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 951/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.07.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 34/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 57 |