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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 89/99 |
| §§: | GG Art. 14 |
| Schlagwörter | Halbteilungsgrundsatz, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Verfassungsmäßigkeit, Genossenschaft |
| Rechtsfrage: | Ist eine Kapitalgesellschaft durch die Besteuerung mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in den Jahren 1991 bis 1993 übermäßig belastet, weil der Halbteilungsgrundsatz bereits rückwirkend auch für diese Steuerarten zu beachten ist? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 10.08.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 123/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.06.2000 |
| Erledigungs-Az: | I R 89/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 01 39 |