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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-457/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, RL (EU) 2016/1164
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Steuerbefreiung, Konzern, Vereinigtes Königreich, Nichtigkeit, Körperschaftsteuer, Finanzierung, Ausland
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 312 S. 13
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache