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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 6/00 |
§§: | AO § 125 Abs. 1, 2 |
Schlagwörter | Verwaltungsakt, Nichtigkeit, Fehler, Einspruch |
Rechtsfrage: | Kann ein Verwaltungsakt nicht mit einem besonders schwerwiegenden Fehler behaftet sein, wenn der behauptete Fehler von einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Einspruchsverfahren nicht gerügt worden ist? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VII 275/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2000 |
Erledigungs-Az: | V B 6/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 59 23 |