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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 144/97
§§: AO 1977 § 34, AO 1977 § 69, BGB § 26 Abs. 2, EStG § 41 a Abs. 1
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Vereinsvorstand
Rechtsfrage: Sind die Grundsätze der Geschäftsführerhaftung auch auf die Haftung des Vereinsvorstandes anzuwenden? Muß die Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstandes schriftlich erfolgen?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.03.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 6521/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.1997
Erledigungs-Az: VII B 144/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Az: VII R 4/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.6.1998, VII R 4/98 (= SIS 98 18 76)