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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-186/96 (EuGH)
§§: VO (EWG) Art. 4 Abs. 1, VO (EWG) Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Anlieferungsreferenzmenge, Milchgarantiemenge
Rechtsfrage: Ist die Regelung in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3950/92 mit der Gemeinschaftsrechtsordnung, insbesondere der Eigentumsgarantie, dem Gleichbehandlungs- und dem Vertrauensschutzgrundsatz vereinbar, durch welche die aufgrund des Art. 5 c Abs. 3 Buchst. g der VO (EWG) Nr. 804/68 i.d.F. der VO (EWG Nr. 816/92 vorzunehmenden Aussetzungen eines Teils der den Erzeugern zugeteilten Referenzmengen entschädigungslos in eine dauerhafte Kürzung der Referenzmengen umgewandelt worden sind, ohne wenigstens vom Erzeuger hinzuerworbene Referenzmengen von der Kürzung auszunehmen?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 19.03.1996
Vorinstanz/AZ: VII R 87/95
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.12.1998
Erledigungs-Az: Rs C-186/96