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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 4/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Computer, Arbeitsmittel, Absetzung für Abnutzung, einheitliches Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Sind Computerbestandteile als selbständige Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig bzw. als geringwertige Wirtschaftsgüter voll absetzbar oder stellt eine Computeranlage in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Wirtschaftsgut dar? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1960/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 73 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 91/00 |