Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-161/14 (EuG)
§§: DVO (EU) Nr. 1239/2013
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Ausgleichszoll, Fotovoltaikmodule, China, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen den Rat. Die Klägerinnen beantragen, - die Klage für zulässig zu erklären; - die DVO des Rates (EU) Nr. 1239/2013 vom 2.12.2013 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für nichtig zu erklären, soweit sie für die Klägerinnen gilt; - dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 142 S. 44
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 28.02.2017
Erledigungs-Az: Rs T-158/14, T-161/14 und T-163/14