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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-183/15 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 9027 10 10
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät, Handpartikelzähler
Rechtsfrage: Ist die Kombinierte Nomenklatur (KN) in Anhang I der VO (EWG) Nr. 2658/87 i.d.F. der VO (EG) Nr. 1031/2008 dahin auszulegen, dass aerodynamische Ultraviolett-Partikelgrößenmessgeräte und Handpartikelzähler der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9027 10 10 einzureihen sind?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.04.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1009/14 Z, 4 K 1016/14 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 48
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.12.2015
Erledigungs-Az: Rs C-183/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 96