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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 6/05 |
§§: | EStG § 32 c, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 4 |
Schlagwörter | Tarifbegrenzung, Gewerbebetrieb, Hinzurechnung, Zinsen |
Rechtsfrage: | Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften: Erstreckt sich die Tarifbegrenzung nach 32 c EStG bei einem persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auch auf die nach § 8 Nr. 1 GewStG zur Hälfte dem Gewerbeertrag hinzuzurechnenden Zinseinnahmen aus einer Darlehensgewährung gegenüber der Gesellschaft oder nur auf die in § 32 c Abs. 2 EStG ausdrücklich genannten Vergütungen der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 4 GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 897/00 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 880 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 6/05 |