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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 25/06 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4 Satz 2, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Mantelkauf, Verlustabzug, Zuführung, Betriebsvermögen, Anteilsübertragung |
Rechtsfrage: | Verlustabzug gemäß § 8 Abs. 4 KStG bei Zuführung neuen Betriebsvermögens unmittelbar vor Anteilsübertragung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8465/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 35 93 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlagebeschluss an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 22.8.2006 - I R 25/06 - Zurücknahme der Revision |