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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 2/08 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 9 Abs. 2 Satz 1 Fassung: 2006-07-19, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1, BVerfGG § 80 Abs. 1
Schlagwörter Entfernungspauschale, Pendlerpauschale, Werkstorprinzip, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Werbungskosten, Arbeitnehmer, Abzugsverbot, Verfassung, gemischte Aufwendungen, Lebensführung, Familie
Rechtsfrage: Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. - Normenkontrollverfahren -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.01.2008
Vorinstanz/AZ: VI R 17/07
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2008 S. 188
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 08 35
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.12.2008
Erledigungs-Az: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 42