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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 39/04 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Dachgeschoss, Zweifamilienhaus, Mittelpunkt der Betätigung |
Rechtsfrage: | Umfasst der Begriff "häusliches" Arbeitszimmer auch die im Dachgeschoss beruflich genutzte Wohneinheit des eigenen, dreigeschossigen Gebäudes, wenn durch die Fremdvermietung des Obergeschosses keine räumliche Verbindung zum eigenen Wohnbereich im Erdgeschoss besteht, oder handelt es sich um einen nicht der Abzugsbegrenzung unterliegenden "außerhäuslichen" Arbeitsbereich? Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten als Hochschullehrer und schriftstellerischer Tätigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1408/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 808 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 39/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 13 18 |