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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 36/16 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4 |
Schlagwörter | Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Hafen, Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Arbeitgeber |
Rechtsfrage: | Ist bei einem Gesamthafenarbeiter, der nach arbeitstäglicher Zuteilung durch den Gesamthafenbetrieb (Arbeitgeber?) in dem Hafengebiet des jeweils zugeteilten Hafeneinzelbetriebs im Bereich der Logistik tätig ist, das Hafengebiet als Ganzes ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder liegen ständig wechselnde Tätigkeitsstätten vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 218/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 36/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 77 |