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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 49/17 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Rücklage, Teileigentum |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um Instandhaltungsrücklage: Führt die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2297/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 49/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 00 67 |