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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/17 (BFH) |
§§: | ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 2, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 3, AO § 163 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Vorschenkung, Billigkeitsgründe, Abweichende Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Vorschenkung - Rechtsprechungsänderung - Sachliche Unbilligkeit: Ist der Tatbestand der sachlichen Unbilligkeit im Rahmen der Anwendung des § 14 Abs. 1 ErbStG erfüllt, wenn sich die Steuerfestsetzung für einen Vorerwerb infolge einer Rechtsprechungsänderung im Nachhinein als unzutreffend erweist und daher nicht die tatsächlich festgesetzte, sondern die aufgrund der Rechtsprechungsänderung niedrigere Steuer aus dem Vorerwerb angerechnet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1625/15 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 42/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 05 32 |