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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 86/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 64, EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Mitgliedstaat, EG, EU, Polen | 
| Rechtsfrage: | Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger polnischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern der im EU-Ausland lebende Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat? - An welchen Elternteil ist das Kindergeld ab Mai 2010 gemäß § 64 EStG zu zahlen, wenn sich Ansprüche nach den Vorschriften des EStG und Ansprüche nach den Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegenüberstehen? - Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger polnischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern der im EU-Ausland lebende Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat? - An welchen Elternteil ist das Kindergeld ab Mai 2010 gemäß § 64 EStG zu zahlen, wenn sich Ansprüche nach den Vorschriften des EStG und Ansprüche nach den Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegenüberstehen? - Das Verfahren VI R 73/11 war durch Beschluss vom 11.9.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.10.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 553/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 252 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 86 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.04.2016 | 
| Erledigungs-Az: | III R 86/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 96 |