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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/21 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Herstellung, Darlehen, Finanzierung, Zuordnung, Herstellungskosten, sofort abzugsfähige Werbungskosten
Rechtsfrage: Zur Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren sind, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.03.2021
Vorinstanz/AZ: 12 K 12180/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 21 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2021
Erledigungs-Az: IX R 8/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 07 49