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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/21 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 6, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Kapitaleinkünfte, Günstigerprüfung, Antrag, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Kann nach Erlass eines auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheids, der zu keiner Änderung der festgesetzten Einkommensteuer geführt hat, erstmals ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt werden? Liegt in dem Umstand, dass die Günstigerprüfung nach Erlass des Änderungsbescheids erstmals zu einer Herabsetzung der Einkommensteuer führen würde, ein rückwirkendes Ereignis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.07.2020
Vorinstanz/AZ: 15 K 279/19 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 16 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2023
Erledigungs-Az: VIII R 10/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 85