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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 8/13 (BFH) |
§§: | EStG § 21, EStG § 15 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Sachliche Verflechtung, Wesentliche Betriebsgrundlage |
Rechtsfrage: | Vorliegen einer sachlichen Verflechtung: Sind die überlassenen Räume (2% der gesamten Räume der Betriebsgesellschaft -AG-) auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage i.S. der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wenn dort der Unternehmenssitz der AG angesiedelt ist und die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 26/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.07.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 16/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 16/13 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 33 |