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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 11/10 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Umwandlung, Einlage, Buchwertfortführung, Betriebsvermögen, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Kann das Vermögen einer vermeintlich gewerblich geprägten GmbH & Co. GbR bei ihrer Umwandlung in eine GmbH & Co. KG zum Teilwert eingelegt werden, auch wenn die GbR zuvor beantragt hatte, ihr Vermögen gemäß der Vertrauensschutzregelung der Finanzverwaltung weiterhin als Betriebsvermögen zu behandeln, oder ist die Gesellschaft nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an den Antrag mit der Folge der Buchwertfortführung gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.01.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 264/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2013
Erledigungs-Az: IV R 11/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 17