
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 4/04 |
§§: | UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c |
Schlagwörter | Urheberrecht, Ermäßigter Steuersatz, Software, Hauptleistung, Nebenleistung, Einheitliche Leistung, Tarif, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Eine GmbH erstellt und installiert eine Spezial-Software (Basissystem und -zu einem späteren Zeitpunkt- die strittigen Ausbau- sowie Erweiterungsprogramme) für eine AG, die diese an ähnlich strukturierte, rechtlich selbständige Gesellschaften innerhalb ihres Konzerns -entsprechende Vereinbarungen zwischen der GmbH und der AG wurden getroffen- gegen Entgelt weitergab: Bildet die Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte den wirtschaftlichen Schwerpunkt der GmbH-Leistung und ist sie daher Haupt- und nicht Nebenleistung, so dass der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG angewendet werden kann, oder ist die Weiterentwicklung der Software und die Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte als einheitliche Leistung zu sehen und dem Regelsteuersatz zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | III 107/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 4/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 02 |