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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/98
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Organschaft, Mehrmütterorganschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbesteuer, Finanzielle Eingliederung
Rechtsfrage: Kann eine Aktiengesellschaft, die zu 31 v.H. an einer GmbH beteiligt ist und über eine BGB-Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern der GmbH einen Beherrschungsvertrag und Gewinnabführungsvertrag mit der GmbH abgeschlossen hat (Mehrmütterorganschaft), aufgrund gewerbesteuerlicher Organschaft die Verluste und das negative Gewerbekapital zu 31 v.H. anteilig bei ihrer Gewerbesteuerveranlagung erfassen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.05.1997
Vorinstanz/AZ: 18 K 7309/93 G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.1999
Erledigungs-Az: I R 37/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 52 68