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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/12 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen, Rückzahlung |
Rechtsfrage: | Liegt in der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH eine Darlehensgewährung an den Gesellschafter, weil die Forderung gegen den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto verbucht wurde und eine Rückzahlungsverpflichtung begründet wurde, die nur aufgrund zweier vom Gesellschafter nicht beeinflussbarer, unverschuldeter Situationen nicht erfüllt werden konnte, oder liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3298/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |