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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-287/11 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, KStG § 8 c
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Sanierungsklausel, Verlustabzug, Verlustvortrag
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 26.1.2011 in ihrer berichtigten Form vom 15.4.2011 (Sanierungsklausel des § 8 c Abs. 1 Buchst. a KStG als Beihilfe i.S.d. Art. 107 AEUV) nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 238 S. 21
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 04.02.2016
Erledigungs-Az: Rs T-287/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 14 73