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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 70/04 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatzsteuer, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Erhöht die Umsatzsteuer die dem GmbH-Gesellschafter zuzurechnende verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person der GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer Provisionen in Rechnung gestellt, die GmbH dafür den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und der unangemessene Teil der Provisionen nunmehr als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3477/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 70/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 15 02 |