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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 15/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG 1999 § 17 |
Schlagwörter | Factoring, Inkasso |
Rechtsfrage: | Inkassofälle - 1. Welche Bemessungsgrundlage ist beim Kläger zugrunde zulegen, wenn der Factor pauschal 25 % für jede Forderung bezahlt, gleichgültig wie viel bzw. wie wenig er tatsächlich vom Kunden eintreibt? - 2. Ist für jeden einzelnen Kunden die (teilweise) Uneinbringlichkeit der Forderung nachzuweisen, oder ist die Information über die insgesamt eingezogene Summe des Factors, über den Betrag der abgetretenen Forderungen sowie über den vom Factor an den Kläger bezahlten Betrag ausreichend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 193/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 15/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 99 |