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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 25/14 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer |
Rechtsfrage: | Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Entnahme von Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG eines Unternehmens, das zum Betrieb der Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie den Strom für die Wechselrichter der Anlagen benötigt. Sind Wechselrichter, in denen der in den Photovoltaik-Modulen in Gleichspannung erzeugte Strom in (notwendige) Wechselspannung umgewandelt wird, Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1039/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 18 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 25/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 29 03 |