
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 91/97 |
§§: | EStG § 52 Abs. 21 Satz 4, EStDV § 82i, EStDV § 11d |
Schlagwörter | Baudenkmal, Miteigentumsanteil, Erhöhte Absetzungen, Übergangsregelung |
Rechtsfrage: | Anwendbarkeit des § 11d EStDV im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG - Kann der Kläger die auf den von seiner früheren Ehefrau noch während des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung teils unentgeltlich, teils entgeltlich hinzuerworbenen Miteigentumsanteil am eigengenutzten Einfamilienhaus entfallenden § 82i-EStDV-Absetzungen im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4074/96 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 91/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 72 15 |