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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 9/13 (BFH)
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 10 Buchst. a, UStG 2005 § 4 Nr. 10 Buchst. a, UStG 1999 § 4 Nr. 11, UStG 2005 § 4 Nr. 11
Schlagwörter Steuerfreiheit, Unentgeltliche Überlassung, Versicherung, Vermittlung
Rechtsfrage: 1. Ist die entgeltliche Weitergabe von Blanko-Versicherungsbestätigungskarten der Umsatzsteuer zu unterwerfen oder ist diese gemäß § 4 Nr. 10 oder 11 UStG steuerbefreit? - 2. Reicht es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 UStG aus, wenn sich die Tätigkeit im Wesentlichen auf die bloße Weitergabe beschränkt, nämlich das bloße Kaufen und Verkaufen von Angeboten zum Abschluss von Kurzzeitversicherungsverträgen, da es sich nur um eine Art Handelstätigkeit handelt, die aber keinen spezifischen oder wesentlichen Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften aufweist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.01.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 189/10 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 727
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2014
Erledigungs-Az: V R 9/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 44