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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/09 (BFH)
§§: AO § 152
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Angemessenheit, Ermessensausübung
Rechtsfrage: Hat das Finanzamt bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, weil es nicht berücksichtigt hat, dass aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung keine Vorteile gezogen werden konnten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.08.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 408/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 20 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2012
Erledigungs-Az: VIII R 19/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 75