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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Schuldübernahme, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Teilentgeltlicher Erwerb
Rechtsfrage: Liegt in der Nichtteilnahme eines Gesellschafters an der Kapitalerhöhung der Betriebsgesellschaft eine Anteilsveräußerung an denjenigen Mitgesellschafter, dessen Anteil sich durch seine überquotale Teilnahme an der Kapitalerhöhung erhöht, und ist die Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit des Sonderbetriebsvermögens der Besitzgesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung als Veräußerungsentgelt anzusehen? Ist der Veräußerungsgewinn desjenigen Gesellschafters, dessen Anteil an der Betriebsgesellschaft sich infolge der disquotalen Kapitalerhöhung verringert, ggf. nach der strengen oder aber nach der modifizierten Trennungstheorie zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.04.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 11258/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2022
Erledigungs-Az: IV R 16/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 21 27