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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 15/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Sonderbetriebsvermögen, Anteil, Komplementär, Kapitalgesellschaft, Stille Reserven
Rechtsfrage: Gehört die Beteiligung des alleinigen Kommanditisten an der Komplementär-GmbH auch dann zu dessen Sonderbetriebsvermögen, wenn zwar die Führung der Geschäfte der KG gegenüber den von der Komplementär-GmbH unterhaltenen eigenen Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung ist, die Gesellschaft jedoch von dem Kommanditisten gezielt zur Gründung einer (gewerblich geprägten) Einmann-GmbH u. Co. KG genutzt wurde, um in diese Immobilien aus einem ruhenden Gewerbebetrieb ohne Aufdeckung stiller Reserven überführen zu können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.05.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 1232/15 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 10 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2021
Erledigungs-Az: IV R 15/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 81