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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 21/11 (BFH) |
§§: | TrZG § 4, ZG § 55 Abs. 8, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Truppenzollgutverwendung, Entnahme, Abgabenschuldner |
Rechtsfrage: | Dauerhafte Entfernung von Fahrzeugen aus der Truppenzollgutverwendung durch Verkauf an Privatpersonen oder Autohändler in Großbritannien. Kann eine in einem anderen Mitgliedstaat der Union stattfindende Veräußerung einer Ware, die sich in der Zollgutverwendung der ausländischen Streitkräfte oder ihrer Mitglieder befindet, als eine Abgabenschuld begründende Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 TrZG angesehen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1070/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 21/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 53 |