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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/96
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8
Schlagwörter Geldbuße, Geldstrafe, Wirtschaftlicher Vorteil, Mehrerlös
Rechtsfrage: Dürfen Geldbußen, die das Bundeskartellamt festgesetzt hat, den Gewinn mindern: Nach welchem Maßstab soll der wirtschaftliche Vorteil i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 Halbsatz 1 EStG ermittelt werden? Ist der Mehrerlös i.S. von § 38 Abs. 4 GWB kein solcher wirtschaftlicher Vorteil? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.01.1996
Vorinstanz/AZ: 9 K 208/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 530
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2000
Erledigungs-Az: VIII R 34/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 54 08