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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 90/08 (BFH) |
§§: | DBA-Belgien Art. 15, EStG § 50 d Abs. 8, EStG § 50 d Abs. 9, EStG § 1 Abs. 3, GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Unbeschränkte Steuerpflicht, Fiktion, Belgien, Abfindung, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Besteuerungsrecht Deutschlands von Abfindungszahlungen an einen im Inland tätigen, aber in Belgien wohnenden Staatsbürger? Ist § 50 d Abs. 8 und 9 EStG in Fällen des § 1 Abs. 3 EStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3363/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1775 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 90/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 33 03 |