Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/08 (BFH)
§§: AO § 129, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Fehlerberichtigung, Übergangsgewinn, Steuererklärung
Rechtsfrage: Mögliche Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 129 AO und zusätzliche Erfassung eines wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart entstandenen Übergangsgewinns. Übernahme eines Fehlers des Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung als bloßes mechanisches Versehen der Behörde (hier: kein Eintrag des Übergangsgewinns in die Anlage GSE, aber dem FA vorliegende den Gewinn ausweisende Eröffnungsbilanz)? Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.12.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 2627/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 11 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 47/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 53