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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/18 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 1, GrEStG § 3 Nr. 6 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 1 Satz 1, AO § 42 Abs. 1 Satz 1, GrEStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Realteilung, Schenkung
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragung aufgrund einer Schenkungsauflage: Interpolierende Betrachtung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 6 GrEStG und § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG: 1. Darf die interpolierende Betrachtungsweise so weit gehen, dass sie die faktische Möglichkeit - abgekürzter Leistungsweg anstelle Übertragung auf Eltern im ersten Schritt wegen Todesfall nicht mehr möglich - überstrahlt? - 2. Ist die interpolierende Betrachtungsweise anwendbar, wenn die Erstbeschenkten vom Willen des Schenkers aus ertragsteuerlichen Gründen abweichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 03.07.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 198/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1736
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 14 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2020
Erledigungs-Az: II R 30/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 00 29