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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 74/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 57 Abs. 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Bemessungsgrundlage, Beitrittsgebiet, Sachaufklärung |
Rechtsfrage: | Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10 e EStG bei vom FG angenommener Fertigstellung bzw. Bewohnbarkeit des Gebäudes erst im Jahre 1991 (Beitrittsgebiet). Mangelnde Sachaufklärung des FG? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 984/94 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 74/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 07 |