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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 33/06 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1 Buchst a |
Schlagwörter | Entschädigung, Tarifbegünstigung, Zusammenballung, Tantieme |
Rechtsfrage: | Tarifbegünstigung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG: Liegt bei einer Entschädigung i.H.v. 550.000 DM noch eine Zusammenballung von Einkünften vor, wenn in den Vorjahren Bruttoarbeitslöhne i.H.v. 696.513 DM, 428.294 DM bzw. 399.056 DM bezogen wurden oder stellt diese Zahlung lediglich die Erfüllungsleistung des ursprünglichen Arbeitsvertrages dar? Inwiefern sind bei den Vergleichsberechnungen die gezahlten Tantiemen der Vorjahre zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 6034/03 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2007 |
Erledigungs-Az: | XI R 33/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 11 19 |