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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 99/95 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 6, AO 1977 § 165, FGO § 74 | 
| Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Rechtsschutzbedürfnis, Vorläufigkeit | 
| Rechtsfrage: | Zur Verfassungsmäßigkeit der Kinderentlastung 1992 bei Stpfl. mit einem Kind. - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Aussetzung des Verfahrens bei Vorläufigkeit des Bescheides? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.01.1995 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3089/94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 16.01.1998 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 130/95 | 
| Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: VI R 130/95 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 06 08 | 
