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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 11/08 (BFH)
§§: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 16 Abs. 4, AO § 227
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erlass, Rückgängigmachung, Rückwirkendes Ereignis, Zweijahresfrist
Rechtsfrage: Änderung der Festsetzung wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags; Antrag auf Erlass der festgesetzten Grunderwerbsteuer. Ist der Antrag auf Erstattung der Grunderwerbsteuer begründet, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt worden ist und zu keinem Zeitpunkt Rechte am Grundstück übertragen worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.11.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 2562/05 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2009
Erledigungs-Az: II R 11/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 39 16