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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/14 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 90 Abs. 4, EStG § 91, EStG § 92, AO § 110
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung, Treu und Glauben, Verfassungsmäßigkeit, Kenntnis
Rechtsfrage: 1. Ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen wegen unzureichender Erfüllung der datenschutzrechtlichen Hinweispflichten nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf das Fehlen der bei Beamten zur Erlangung der Altersvorsorgezulage erforderlichen Einwilligung in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten zu berufen? - 2. Ist die für die Erteilung der Einwilligung in die Datenübermittlung geltende Zwei-Jahres-Frist verfassungsgemäß? - 3. Ist bei Versäumung der Einwilligungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Zulageberechtigte vorbringt, von dem gesetzlichen Erfordernis einer fristgebundenen Einwilligung wegen Missverständlichkeit der amtlichen Formulare keine Kenntnis gehabt zu haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.01.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 14234/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2015
Erledigungs-Az: X R 14/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 18 59