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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 26/14 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 19
Schlagwörter Bestechungsgeld, Schaden, Vergleich, Sonstige Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Rechtsfrage: Wie sind u.a. Zahlungen des Arbeitnehmers, die im Rahmen eines Vergleichs zur Schadenswiedergutmachung an seinen geschädigten Arbeitgeber geleistet wurden, zu qualifizieren, wenn die von dritter Seite erhaltenen Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in den vorherigen Veranlagungszeiträumen berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.06.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 3082/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2015
Erledigungs-Az: IX R 26/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 07