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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 5/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b |
| Schlagwörter | Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung |
| Rechtsfrage: | Beschränkter Abzug der Aufwendungen für das beruflich genutzte Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der eine schriftstellerische und beratende Tätigkeit sowie eine Vortrags- und Lehrtätigkeit ausübt? Wo liegt der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt und damit der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn der Großteil der erzielten Einnahmen aus der Vortrags- und Lehrtätigkeit herrührt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 10.12.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 97/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 11 40 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.08.2011 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 5/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 41 95 |